
Flohmarkt-Regeln
Zur reibungslosen und gesundheitsgerechten Umsetzung des Garagen-Flohmarktes ist die Einhaltung einiger Regeln notwendig.
Allgemeine Flohmarktregeln
Zur Umsetzung eines geordneten Garagenflohmarktes gelten folgende Regelungen:
Regeln für Flohmarktstand-Betreiberinnen und -Betreiber
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Rechtliche und organisatorische Regeln
Bei der Organisation des Flohmarkt-Standes sind zu beachten:
Rechtliche Aspekte
- Kein Verkauf von Neuwaren!
Dies würde eine Gewerbeerlaubnis erfordern - zum Garagenflohmarkt sind ausschließlich Privatpersonen zugelassen - Kein Verkauf gesetzlich verbotener oder reglementierter Waren!
(Plagiate, Raubkopien, Produkte jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen, Munition, Gewalt verherrlichende u. rassistische Schriften, pyrotechnische Gegenständen wie etwa Feuerwerkskörper, Arzneimitteln, lebende Tiere und alle anderen vom Gesetzgeber untersagte oder reglementierte Waren) - Durchführung ausschließlich auf privatem Grund im Ortsgebiet Mellendorf/ Wedemark.
Öffentliche Verkehrsflächen und Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden. - Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen:
Sprechen Sie bei Parkstaus Ihre Besucherinnen und Besucher bitte an und bitten Sie diese ggf., einen anderen Parkplatz zu suchen.
Besonderheiten zum Garagenflohmarkt Mellendorf
- Kennzeichnung Ihres Flohmarkt-Standes
Kennzeichnen Sie bitte Ihren Flohmarktstand möglichst schon von der Staße aus weit sichtbar mit den vom Organisationsteam mit dem Standpaket verteilten Luftballons. - Bei groben Verstößen gegen die Flohmarkt-Verhaltensregeln haben Sie das Hausrecht und können Hausverweise aussprechen. Falls ein Konflikt eskalieren sollte rufen Sie bitte die Polizei.
Besonderheiten für Mieter/innen
- Setzen Sie ihre Nachbarschaft und ggf. ihre/n Vermieter/in in Kenntnis oder fragen Sie ihre/n Vermieter/in ggf. nach einer Erlaubnis.
Sicherheit
- Lassen Sie Fremde nicht unbeaufsichtigt in Ihr Haus - entfernen Sie ggf. Wertgegenstände wie etwa teures Parfum aus Ihrer Gästetoilette (es kam bei früheren Garagen-Flohmärkten zu Diebstählen).
Lebensmittel: Regeln zum Angebot von Speisen und Getränken
Der Verkauf von Speisen und Getränken als Privatperson ist möglich, doch ist folgendes zu beachten:
- Kein professioneller Verkauf von Speisen und Getränken (Lebensmittelunternehmer mit Steuerpflicht).
Um sich von kommerziellen Anbietern abzuheben empfiehlt sich die Abgabe der Speisen und Getränken gegen Spende. - Kein Verkauf von alkoholischen Getränken (behördliche Genehmigung erforderlich)
- Kein Verkauf leicht verderblicher Waren (erfordert Kühlung, die ggf. durch die Gewerbeaufsicht zu überprüfen wäre)
- Corona-Regel:Zum Verzehr bitte 8 bis 10 Meter Abstand zur Abgabestelle einhalten
- Corona-Regel: Bei Verzehr im Sitzen an Tischen bitte Kontaktdaten in Liste eintragen
Musik und kulturelle Aufführungen
Bei der Aufführung kultureller Darbietungen auf privatem Grund ist folgendes zu beachten:
- Vermeiden Sie Ruhestörungen. Hilfreich ist es, Nachbarn im Vorfeld zu informieren.
- Wenn Sie selbst Aufführungen gestalten sind Sie selbst Urheber Ihres "Werkes".
Beim covern von Musik sind ggf. Urheberrechte zu beachten.
Klären Sie diese Aspekte bitte ggf. mit aufführenden Künstlern/innen. - Auch auf Tonträgern aufgezeichnete Musik unterliegt Urheberrechten.
Das Abspielen löst i.d.R. Vergütungsansprüche aus, die vorwiegend durch die GEMA eingezogen werden.
Das Abspielen von "Musik-Konserven" in der Öffentlichkeit ist daher nicht zu empfehlen.
Da die Flohmarktstände Privatveranstaltungen sind, sind die Standbetreiber/in ggf. Ansprechpartner für die GEMA und für Zahlungsaufforderungen.
Wir raten daher vom Abspielen solcher Musik dringend ab, es sei denn, es wurde ein Vergütungsvertrag mit der GEMA geschlossen.
Die Regelungen und Preise hierzu finden sich hier...
Bildnachweis: By Magnussen, Friedrich (1914-1987) - Stadtarchiv Kiel, CC BY-SA 3.0