Musik und Aufführungen:
Regeln zum Angebot kultureller Darbietungen
Bei der Aufführung kultureller Darbietungen auf privatem Grund ist folgendes zu beachten:
- Vermeiden Sie Ruhestörungen. Hilfreich ist es, Nachbarn im Vorfeld zu informieren.
- Wenn Sie selbst Aufführungen gestalten sind Sie selbst Urheber Ihres "Werkes".
Beim covern von Musik sind ggf. Urheberrechte zu beachten.
Klären Sie diese Aspekte bitte ggf. mit aufführenden Künstlern/innen. - Auch auf Tonträgern aufgezeichnete Musik unterliegt Urheberrechten.
Das Abspielen löst i.d.R. Vergütungsansprüche aus, die vorwiegend durch die GEMA eingezogen werden.
Das Abspielen von "Musik-Konserven" in der Öffentlichkeit ist daher nicht zu empfehlen.
Da die Flohmarktstände Privatveranstaltungen sind, sind die Standbetreiber/in ggf. Ansprechpartner für die GEMA und für Zahlungsaufforderungen.
Wir raten daher vom Abspielen solcher Musik dringend ab, es sei denn, es wurde ein Vergütungsvertrag mit der GEMA geschlossen.
Die Regelungen und Preise hierzu finden sich hier...
Bildnachweis: M&P