Lebensmittel: Regeln zum Angebot von Speisen und Getränken
Der Verkauf von Speisen und Getränken als Privatperson ist möglich, doch ist folgendes zu beachten:
- Kein professioneller Verkauf von Speisen und Getränken (Lebensmittelunternehmer mit Steuerpflicht).
Um sich von kommerziellen Anbietern abzuheben empfiehlt sich die Abgabe der Speisen und Getränken gegen Spende. - Kein Verkauf von alkoholischen Getränken (behördliche Genehmigung erforderlich)
- Kein Verkauf leicht verderblicher Waren (erfordert Kühlung, die ggf. durch die Gewerbeaufsicht zu überprüfen wäre)
- Corona-Regel:Zum Verzehr bitte 8 bis 10 Meter Abstand zur Abgabestelle einhalten
- Corona-Regel: Bei Verzehr im Sitzen an Tischen bitte Kontaktdaten in Liste eintragen
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