Organisation Flohmarkt-Stand Garagenflohmarkt Mellendorf Wedemark

Organisation Ihres Flohmarktstandes:
Rechtliche und organisatorische Regeln

Bei der Organisation des Flohmarkt-Standes sind zu beachten:

Rechtliche Aspekte

  • Kein Verkauf von Neuwaren!
    Dies würde eine Gewerbeerlaubnis erfordern - zum Garagenflohmarkt sind ausschließlich Privatpersonen zugelassen
  • Kein Verkauf gesetzlich verbotener oder reglementierter Waren!
    (Plagiate, Raubkopien, Produkte jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen, Munition, Gewalt verherrlichende u. rassistische Schriften, pyrotechnische Gegenständen wie etwa Feuerwerkskörper, Arzneimitteln, lebende Tiere und alle anderen vom Gesetzgeber untersagte oder reglementierte Waren)
  • Durchführung ausschließlich auf privatem Grund im Ortsgebiet Mellendorf/ Wedemark.
    Öffentliche Verkehrsflächen
    und Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.
  • Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen:
    Sprechen Sie bei Parkstaus Ihre Besucherinnen und Besucher bitte an und bitten Sie diese ggf., einen anderen Parkplatz zu suchen.

Besonderheiten zum Garagenflohmarkt Mellendorf   

  • Kennzeichnung Ihres Flohmarkt-Standes 
    Kennzeichnen Sie bitte Ihren Flohmarktstand möglichst schon von der Staße aus weit sichtbar mit den vom Organisationsteam mit dem Standpaket verteilten Luftballons. 
  • Bei groben Verstößen gegen die Flohmarkt-Verhaltensregeln haben Sie das Hausrecht und können Hausverweise aussprechen. Falls ein Konflikt eskalieren sollte rufen Sie bitte die Polizei. 

Besonderheiten für Mieter/innen

  • Setzen Sie ihre Nachbarschaft und ggf. ihre/n Vermieter/in in Kenntnis oder fragen Sie ihre/n Vermieter/in ggf. nach einer Erlaubnis.

Sicherheit 

  • Lassen Sie Fremde nicht unbeaufsichtigt in Ihr Haus - entfernen Sie ggf. Wertgegenstände wie etwa teures Parfum aus Ihrer Gästetoilette (es kam bei früheren Garagen-Flohmärkten zu Diebstählen).

Bildnachweis: M&P